EU Untersuchung
Größere Absplitterungen von der äußeren Glasfläche in Windschutzscheiben durch z.B. Steinschlag werden in einzelnen Ländern der EU trotz entgegenstehender Rechtsvorschrift auch repariert, wenn sie in dem von der Reparatur ausgeschlossenen Sichtfeld liegen.
Das Verbot der Reparatur in diesem Feld hat seinen Grund in dem nach der Reparatur an der Schadensstelle verbleibenden Streulicht (Lichtspiegelung). Diese wirkt sich gerade bei Nachtfahrten sehr negativ aus, da die Schadstelle unter Umständen fremde Lichtquellen in sich widerspiegelt!
Die Zuwendung der Aufmerksamkeit zu solchen reparierten Stellen in Windschutzscheiben führt bei einem nicht zu vernachlässigenden Teil von Fahrern zu Irritationen, die den Wunsch zum nachträglichen Scheibenaustausch auslösen können.
Teilweise bleibt ein Gefühl zurück, mit einer Reparatur statt eines Austausches schlecht bedient worden zu sein. Darin sieht die Forschungsgemeinschaft eine dem Ansehen der Autoglasereien abträgliche Komponente.
Die Forschungsgemeinschaft ist vom europäischen Verband der Flachglashersteller GEPVP ( Groupement Europeen des Producteurs de Verre Plat, Brüssel ) beauftragt, Untersuchungen zur Thematik Irritation und Beeinträchtigung von Fahrern durch größere Schäden in Windschutzscheiben durchzuführen. Ausführliche Berichte können etwa in einem Jahr erwartet werden.
Wenn wir diesbezüglich einen endgültigen Prüfungsabschluß vorliegen haben,
werden wir diesen hier für Sie bereithalten ...
Quelle : Autoglas-Hansa