Steinschlagreperatur
Grenzgebung durch den Gesetzgeber und technische Einschränkung :
Die Reparatur sollte möglichst umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt werden, da sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz in die Schadstelle eingedrungen sein darf. Zudem führt eingedrungene Feuchtigkeit und Verschmutzung zu einem schlechten Reparaturergebnis.
Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Dabei dürfen die Innenscheibe und die Kunststoffzwischenfolie keine Schäden aufweisen. Kleine Kratzer und "Pittings", also kleinste Glasausbrüche die durch das Auftreffen von feinen Sandkörnchen entstehen, können durch diese Verfahren nicht beseitigt werden.
Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm keinesfalls überschreiten!
Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50mm sein und dürfen nicht am Scheibenrand enden.
Im sogenannten Fernsichtfeld (siehe Skizze) des Fahrers sind Reparaturen grundsätzlich verboten! Das Fernsichtfeld im PKW ist ausgehend von der Lenkradmitte als 29 cm breiter Streifen definiert, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.
Die Zweckdienlichkeit einer Steinschlagreparatur
Reparierbare Schadensbilder
Sternbruch
Kombibruch
Kuhauge
Halbes Kuhauge
WICHTIG !
Das in die Schadstelle eingebrachte Harz ist farblos und hat fast die optische Qualität von Glas, jedoch besteht die Möglichkeit, daß die Reparaturstelle sichtbar bleibt, ähnlich wie bei einem angetrockneten Regentropfen und sich eine vorhandene Rißbildung während der Reparatur spontan erweitert und dadurch irreparabel wird.
Eine Reparatur wird immer auf das Risiko des Auftraggebers ausgeführt und gilt als erfolgreich, wenn 70% der Schadstelle optisch behoben ist.
Quelle : Auto-Bild 10/96 und ADAC motorwelt 11/96
Siehe auch EU Untersuchung zu größeren Schäden im Windschutzscheiben-Sichtfeld ...